Zweigniederlassung
Fabry
Begriff: Eine Zweigniederlassung ist eine nach außen hin selbständig geführte Abteilung eines Unternehmens, die z.B.
eine selbständige Geschäftsleitung inne hat,
räumlich von der Hauptgesellschaft getrennt ist,
einen selbständigen Ein- oder Verkauf durchführt oder
eine selbständige Produktion betreibt und
besonders wichtig – eine Funktion hat, die der der Hauptniederlassung gleicht.
Insgesamt sollte eine Zweigniederlassung so angelegt sein, dass sie bei dem Wegfall der Hauptniederlassung selbstständig fortbestehen könnte (Kögel, GmbHR 2006, 237).
Abgrenzung: Der Begriff Zweigniederlassung ist nicht mit den steuerlichen Begriffen einer → Betriebsstätte (§ 12 AO) oder des Teilbetriebs aus dem Ertragsteuerrecht gleichzusetzen. Beispiele, die keine Zweigniederlassung darstellen, sind: Warenlager, Verkaufs- und Vermittlungsstellen, nachgeordnete Verkaufsstellen, Zuliefererbetriebe, Agenturen von Versicherungen