Gosch / Schwedhelm / Spiegelberger, GmbH-Beratung
Zweigniederlassung

Zweigniederlassung

Fabry

Gosch/Schwedhelm/Spiegelberger, GmbH-Beratung - S. Z0013 (74. Lieferung 04.2024)>>

Begriff: Eine Zweigniederlassung ist eine nach außen hin selbständig geführte Abteilung eines Unternehmens, die z.B.

  • eine selbständige Geschäftsleitung inne hat,

  • räumlich von der Hauptgesellschaft getrennt ist,

  • einen selbständigen Ein- oder Verkauf durchführt oder

  • eine selbständige Produktion betreibt und

  • besonders wichtig – eine Funktion hat, die der der Hauptniederlassung gleicht.

Insgesamt sollte eine Zweigniederlassung so angelegt sein, dass sie bei dem Wegfall der Hauptniederlassung selbstständig fortbestehen könnte (Kögel, GmbHR 2006, 237).

Abgrenzung: Der Begriff Zweigniederlassung ist nicht mit den steuerlichen Begriffen einer → Betriebsstätte (§ 12 AO) oder des Teilbetriebs aus dem Ertragsteuerrecht gleichzusetzen. Beispiele, die keine Zweigniederlassung darstellen, sind: Warenlager, Verkaufs- und Vermittlungsstellen, nachgeordnete Verkaufsstellen, Zuliefererbetriebe, Agenturen von Versicherungen