DER BETRIEB
Kein Anspruch auf künftige Tariferhöhungen aus betrieblicher Übung

Kein Anspruch auf künftige Tariferhöhungen aus betrieblicher Übung

Kommentiert von RA/FAArbR Klaus Thönißen, LL.M. (San Francisco)

BAG, Urteil vom 24.02.2016 – 4 AZR 990/13

Das BAG hatte darüber zu entscheiden, ob eine Arbeitnehmerin von ihrem Arbeitgeber – trotz fehlender Tarifgebundenheit – auf Grundlage einer betrieblichen Übung die Weitergabe künftiger Tarifentwicklungen, insb. die Erhöhung des Entgelts, verlangen kann. Es kam dabei zu dem Ergebnis, dass dem Arbeitgeber trotz mehrmaliger Weitergabe der Tariferhöhungen der notwendige Rechtsbindungswille fehlt und dieser sich von der Entwicklung des Tarifentgelts für die Zukunft lösen kann.

Inhaltsübersicht

  • I. Sachverhalt
  • II. Entscheidung
    • 1. Kein vertraglicher Anspruch auf Tariferhöhung aus Gleichstellungsabrede
    • 2. Kein Anspruch durch Unternehmenskaufvertrag
    • 3. Kein Anspruch aus betrieblicher Übung
  • III. Praxishinweise

I. Sachverhalt

Die Klägerin ist seit dem Jahr 1995 bei der Beklagten in Rheinland-Pfalz beschäftigt. In dem Arbeitsvertrag aus März 1995 hatten die Vertragsparteien folgende