BGH: Nichterfüllung der Pflicht zur Erbringung der Stammeinlage
Kommentiert von RA Dr. Günter Seulen / RAin Sarah Scharf
BGH, Urteil vom 19.01.2016 – II ZR 61/15, DB 2016 S. 762
Inhaltsübersicht
- I. Sachverhalt
- II. Kernaussagen des Urteils
- III. Rechtliche Begründung
- IV. Praxisfolgen
In seinem Urteil vom 19.01.2016 bestätigt der BGH seine bisherige Rspr. zur verdeckten Sacheinlage. Im entschiedenen Fall hatten Gesellschafter und Gesellschaft vor und nach Fassung des Kapitalerhöhungsbeschlusses Zahlungen ausgetauscht, sodass der BGH entschied, dass eine verdeckte Sacheinlage gegeben sei. Im Folgenden werden die Kernaussagen der Entscheidung dargestellt und auf die Notwendigkeit einer sorgfältigen Planung von Kapitalerhöhungen hingewiesen.
I. Sachverhalt
Der Kläger ist Insolvenzverwalter über das Vermögen der Schuldnerin, einer GmbH, der Beklagte deren Gesellschafter und Geschäftsführer. Der Kläger meint, der Beklagte habe eine von ihm übernommene Bareinlage von 100.000 € nicht ordnungsgemäß erbracht und verlangt entsprechende Zahlung.
Bereits vor dem