DER BETRIEB
Übernahme einer Pensionszusage gegen Ablösezahlung: Kein Zufluss von Arbeitslohn

Übernahme einer Pensionszusage gegen Ablösezahlung: Kein Zufluss von Arbeitslohn

Kommentiert von StB Dennis Janz, LL.M.

BFH, Urteil vom 18.08.2016 – VI R 18/13

Der BFH hat entschieden, dass beim versorgungsberechtigten Arbeitnehmer kein Zufluss von Arbeitslohn vorliegt, wenn lediglich der Steuerschuldner einer Pensionszusage gegen Zahlung eines Ablösungsbetrags wechselt. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass dem Arbeitnehmer kein Wahlrecht zusteht, sich den Ablösungsbetrag alternativ an sich auszahlen zu lassen.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung
  • II. Verkürzter Sachverhalt
  • III. Entscheidung des BFH
  • IV. Begründung zur Entscheidung
  • V. Auswirkungen auf die Praxis

Streitjahr 2006

I. Einleitung

Der BFH hatte mit Urteil vom 18.08.2016 verschiedene Rechtsfragen rund um das Thema der steuerrechtlichen Würdigung bei Übernahme von Pensionszusagen zu klären.

II. Verkürzter Sachverhalt

Die Kläger sind Ehegatten und wurden im Streitjahr 2006 zusammen zur ESt veranlagt. Der Kläger war zum einen Mehrheitsgesellschafter und gleichzeitig alleiniger Geschäftsführer einer GmbH (A-GmbH), die ihm in