DER BETRIEB
Besteuerung der Barabfindung bei einem Aktientausch nach Einführung der Abgeltungsteuer

Besteuerung der Barabfindung bei einem Aktientausch nach Einführung der Abgeltungsteuer

Kommentiert von StB Dennis Janz, LL.M.

BFH, Urteil vom 20.10.2016 – VIII R 10/13

Der BFH hat entschieden, dass ein Barausgleich, der anlässlich eines Aktientauschs für vor dem 01.01.2009 erworbene ausländische Aktien gezahlt wird, nicht nach § 20 Abs. 4a Satz 2 EStG 2009 in eine einkommensteuerpflichtige Dividende umzuqualifizieren ist, wenn die Anteile wegen Ablaufs der einjährigen Veräußerungsfrist bereits steuerentstrickt waren.

Inhaltsübersicht

  • I. Verkürzter Sachverhalt
  • II. Entscheidung des BFH
  • III. Begründung zur Entscheidung
  • IV. Auswirkungen auf die Praxis

Streitjahr 2009

I. Verkürzter Sachverhalt

Die Kläger wurden als Eheleute im Streitjahr (2009) zusammen zur ESt veranlagt. Die Klägerin erwarb im Jahr 2006 insgesamt 750 Aktien einer US-Firma X (300 Aktien am 18.04.2006, 200 Aktien am 15.05.2006 und 250 Aktien am 06.11.2006). Im Zusammenhang mit einer Übernahme der Firma X durch die US-Firma Y erhielt sie für jede X-Aktie 0,985 Y-Aktien und eine Zahlung i.H.v. 33 US-Dollar. Aus diesem