BMF: RegE zum Anti-BEPS-Umsetzungsgesetz beschlossen
Das Bundeskabinett hat am 13.07.2016 den RegE eines „Gesetzes zur Umsetzung der Änderung der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen“ beschlossen (XQ1210060; zum RefE vgl. Schreiber, DB 2016 S. 1456 sowie Benz/Böhmer, DB 2016 S. 1531). Die Änderungen gegenüber dem RefE halten sich in engen Grenzen. U.a. sind folgende Änderungen enthalten:
- –
§ 138a Abs. 2 AO-E: Die von multinationalen Unternehmen im Rahmes des „Länderbezogenen Berichts multinationaler Unternehmensgruppen“ (Country-by-Country Reporting) auszuweisenden Positionen wurden um die Gliederungspunkte „Umsatzerlöse und sonstige Erträge aus Geschäftsvorfällen mit nahestehenden Unternehmen“ und „Umsatzerlöse und sonstige Erträge aus Geschäftsvorfällen mit fremden Unternehmen“ ergänzt. Statt wie im RefE nur ungenau die „Umsatzerlöse und sonstigen Erträge“ abzufragen, ist nun konsequenterweise die Summe aus den beiden o.g. Gliederungspunkten anzugeben. Damit entsprechen die