Niederlassungsfreiheit bei der Bildung steuerlicher Einheiten
Kommentiert von Dr. Rolf Möhlenbrock
EuGH, Urteil vom 12.06.2014 – Rs. C-39/13 – Rs. 41/13,SCA Group Holding BV
Inhaltsübersicht
- I. Sachverhalte
- II. Entschiedene Rechtsfragen
- 1. Nicht im Mitgliedstaat der steuerlichen Einheit ansässige Zwischengesellschaften
- 2. Nicht im Mitgliedstaat der steuerlichen Einheit ansässige Muttergesellschaft, die dort auch keine Betriebsstätte hat
- III. Bedeutung der Entscheidung für die (deutsche) Praxis
Vorabentscheidungsersuchen des Gerechtshof Amsterdam (Niederlande) nach Art. 267 AEUV zu den Fragen, ob Art. 49 AEUV und 54 AEUV Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats entgegenstehen,
- nach denen eine gebietsansässige Muttergesellschaft mit einer gebietsansässigen Enkelgesellschaft eine steuerliche Einheit bilden kann, wenn sie diese über eine oder mehrere gebietsansässige Gesellschaft(en) hält, dies aber nicht möglich ist, wenn sie die Enkelgesellschaft über gebietsfremde Gesellschaften hält, die in diesem Mitgliedstaat keine Betriebsstätte haben;
- nach denen