GmbHR - GmbH-Rundschau
Außensteuer: Kürzung des Gewinns aus Gewerbebetrieb um den Hinzurechnungsbetrag nach § 10 Abs. 1 S. 1 AStG; Folgen aus dem BFH-Urteil vom 11.3.2015 – I R 10/14 – gleichlautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder

Außensteuer: Kürzung des Gewinns aus Gewerbebetrieb um den Hinzurechnungsbetrag nach § 10 Abs. 1 S. 1 AStG; Folgen aus dem BFH-Urteil vom 11.3.2015 – I R 10/14 – gleichlautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder

FinMin. Nordrhein-Westfalen, Erlass vom 14.12.2015 – G 1425 - 65 - V B 4

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

AStG § 10

GewStG § 7

GewStG § 9 Nr. 3 S. 1

Der BFH hat mit Urt. v. 11.3.2015 – I R 10/14, BStBl. II 2015, 1049 = GmbHR 2015, 668 m. Komm. Patzner/Nagler, entschieden, dass es sich bei dem Hinzurechnungsbetrag nach § 10 AStG um einen Teil des Gewerbeertrags eines inländischen Unternehmens handelt, der auf eine nicht im Inland belegene Betriebsstätte entfällt. Der Gewinn des inländischen Unternehmens ist deswegen um diesen Betrag nach § 9 Nr. 3 S. 1 GewStG zu kürzen.

Nach dem Ergebnis einer Erörterung der obersten Finanzbehörden der Länder sind die Grundsätze des Urteils über den entschiedenen Einzelfall hinaus nicht anzuwenden.

Nach Auffassung des BFH kann die Kürzung nach § 9 Nr. 3 S. 1 GewStG vorgenommen werden, weil der Hinzurechnungsbetrag im nach § 7 GewStG ermittelten Gewinn des Gewerbebetriebs enthalten ist, es sich insoweit um ausländische Einkünfte handelt und diese in