Bundesfinanzhof
Bundesfinanzhof Beschl. v. 25.11.2015, Az.: II R 50/13
Aufforderung des BMF zum Beitritt zu einem Revisionsverfahren betreffend die Anwendung des § 6a GrEStG bei einer Unternehmensverschmelzung

Bundesfinanzhof
Beschl. v. 25.11.2015, Az.: II R 50/13

Aufforderung des BMF zum Beitritt zu einem Revisionsverfahren betreffend die Anwendung des § 6a GrEStG bei einer Unternehmensverschmelzung

Redaktioneller Leitsatz

Das BMF wird aufgefordert, dem Revisionsverfahren beizutreten und zu der Frage, ob die Anwendung des § 6a GrEStG voraussetzt, dass der herrschende Rechtsträger ein Unternehmen i.S. von § 3 UStG ist, sowie zum möglichen Beihilfecharakter des § 6a GrEStG Stellung zu nehmen.

Tenor:

Das Bundesministerium der Finanzen wird aufgefordert, dem Verfahren beizutreten.

Gründe

1

I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist Einzelkauffrau mit dem Rechtsformzusatz "eingetragene Kauffrau". Sie war seit 2002 Alleingesellschafterin der grundbesitzenden A-GmbH.

2

Durch Verschmelzungsvertrag vom 26. August 2010 übertrug die A-GmbH ihr Vermögen als Ganzes im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme auf die Klägerin. Die Verschmelzung wurde am 14. September 2010 in das Handelsregister eingetragen.

3

Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt —FA—) setzte gegen die Klägerin auf der Grundlage der gesondert festgestellten Grundbesitzwerte durch Bescheid vom 1. März 2011 Grunderwerbsteuer in Höhe von 5.197 € fest. Der Einspruch, mit dem die Klägerin die Steuerbefreiung nach § 6a des Grunderwerbsteuergesetzes in der hier maßgebenden Fassung (GrEStG) geltend machte, blieb erfolglos. Während des Klageverfahrens setzte das FA die Grunderwerbsteuer durch Bescheid vom 19. Juli