Bundesfinanzhof
Beschl. v. 25.11.2015, Az.: II R 50/13
Aufforderung des BMF zum Beitritt zu einem Revisionsverfahren betreffend die Anwendung des § 6a GrEStG bei einer Unternehmensverschmelzung
Redaktioneller Leitsatz
Das BMF wird aufgefordert, dem Revisionsverfahren beizutreten und zu der Frage, ob die Anwendung des § 6a GrEStG voraussetzt, dass der herrschende Rechtsträger ein Unternehmen i.S. von § 3 UStG ist, sowie zum möglichen Beihilfecharakter des § 6a GrEStG Stellung zu nehmen.
Tenor:
Das Bundesministerium der Finanzen wird aufgefordert, dem Verfahren beizutreten.
Gründe
I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist Einzelkauffrau mit dem Rechtsformzusatz "eingetragene Kauffrau". Sie war seit 2002 Alleingesellschafterin der grundbesitzenden A-GmbH.
Durch Verschmelzungsvertrag vom 26. August 2010 übertrug die A-GmbH ihr Vermögen als Ganzes im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme auf die Klägerin. Die Verschmelzung wurde am 14. September 2010 in das Handelsregister eingetragen.
Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt —FA—) setzte gegen die Klägerin auf der Grundlage der gesondert festgestellten Grundbesitzwerte durch Bescheid vom 1. März 2011 Grunderwerbsteuer in Höhe von 5.197 € fest. Der Einspruch, mit dem die Klägerin die Steuerbefreiung nach § 6a des Grunderwerbsteuergesetzes in der hier maßgebenden Fassung (GrEStG) geltend machte, blieb erfolglos. Während des Klageverfahrens setzte das FA die Grunderwerbsteuer durch Bescheid vom 19. Juli