DER BETRIEB
ErbSt-Reform 2016: Belastungswirkungen und Gestaltungsansätze bei der Unternehmensnachfolge

ErbSt-Reform 2016: Belastungswirkungen und Gestaltungsansätze bei der Unternehmensnachfolge

Prof. Dr. Ralf Maiterth

Durch die Neuerungen im Bereich der Unternehmensübertragungen im Rahmen der ErbSt-Reform 2016 ist das ErbSt-Recht nicht nur deutlich komplexer geworden, sondern es wurde auch erheblich verkompliziert. Das neue Recht ist wesentlich gestaltungsanfälliger als die bislang geltende ErbSt. In bestimmten Konstellationen bietet es Anreize, begünstigtes Betriebsvermögen in nicht-begünstigtes Vermögen umzuwandeln, was kaum zum viel beschworenen „Schutz von Arbeitsplätzen“ beitragen dürfte.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung
  • II. Wesentliche Änderungen beim begünstigten Vermögen und bei der Privilegierung von Betriebsvermögen
  • III. Ermittlung des begünstigten Vermögens
    • 1. Begünstigungsfähiges und begünstigtes (Betriebs-) Vermögen (§ 13b Abs. 1 und 2 ErbStG)
    • 2. Brutto-Verwaltungsvermögen (§ 13b Abs. 3 und 4 ErbStG)
      • a) Ermittlung des Brutto-Verwaltungsvermögens
      • b) Investitions- und Lohnzahlungsklausel (§ 13b Abs. 5 ErbStG)
        • aa) Investitionsklausel (§ 13b Abs. 5 Satz 1 ErbStG)
        • bb)