DER BETRIEB
Blue-Pencil-Test bei verunglückter Ausschlussfrist

Blue-Pencil-Test bei verunglückter Ausschlussfrist

Kommentiert von RA/FAArbR Klaus Thönißen, LL.M. (San Francisco)

LAG Köln, Urteil vom 13.12.2016 – 12 Sa 1212/15

Das LAG Köln hatte im vorliegenden Fall über die Wirksamkeit einer zweistufigen Ausschlussfrist zu befinden. Dabei stellte das Gericht fest, dass bei einer inhaltlich teilbaren Vertragsklausel ein rechtlich unwirksamer Teil herausgestrichen werden und der wirksame Teil bestehen bleiben kann (sog. Blue-Pencil-Test). Diese Entscheidung ist insb. für Arbeitgeber von Bedeutung, die ihre vertraglichen Ausschlussfristen noch nicht angepasst haben.

Inhaltsübersicht

  • I. Sachverhalt
  • II. Entscheidung
  • III. Praxishinweise

I. Sachverhalt

Die beklagte Spedition hatte den klagenden Arbeitnehmer aufgrund wirksamer Befristung vom 12.08.2013 bis 12.08.2015 als Kraftfahrer beschäftigt. Im Dezember 2014 kündigte die Beklagte das Arbeitsverhältnis. Gegen diese Kündigung hat der Kläger noch im Dezember 2014 Kündigungsschutzklage erhoben. Erstmalig mit Schriftsatz vom 27.04.2015 hat der Kläger