DER BETRIEB
Die Durchführung eines Projekts als Sachgrund für eine Befristung

Die Durchführung eines Projekts als Sachgrund für eine Befristung

Kommentiert von RA/FAArbR Klaus Thönißen, LL.M. (San Francisco)

BAG, Urteil vom 27.07.2016 – 7 AZR 545/14

Das BAG hatte zu prüfen, wann ein eigenständiges Projekt eine Sachgrundbefristung nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 TzBfG rechtfertigt. Insb. im Bereich der Daueraufgaben ist eine genaue Abgrenzung erforderlich. Der Arbeitgeber darf zur Durchführung der in dem Projekt zu bewältigenden Aufgaben nicht verpflichtet sein. Darüber hinaus stellt der 7. Senat nochmals klar, dass ein mit Sachgrund befristeter Arbeitsvertrag nicht für die gesamte Laufzeit eines Projekts geschlossen werden muss.

Inhaltsübersicht

  • I. Sachverhalt
  • II. Entscheidung
  • III. Praxishinweise

I. Sachverhalt

Die Klägerin war bereits seit September 2009 aufgrund mehrerer befristeter Verträge für den beklagten Landkreis in dessen Jobcenter tätig. Die letzte Befristung erfolgte im Dezember 2012 für den Zeitraum 01.01. bis 31.12.2013. Die Befristung des streitgegenständlichen Arbeitsvertrags erfolgte aufgrund der Mitarbeit der Klägerin