DER BETRIEB
Anschaffungsnahe Herstellungskosten i.S.d. § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG
Einbeziehung von sog. Schönheitsreparaturen

Anschaffungsnahe Herstellungskosten i.S.d. § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG

Einbeziehung von sog. Schönheitsreparaturen

Kommentiert von StB Dennis Janz, LL.M.

BFH, Urteil vom 14.06.2016 – IX R 22/15, IX R 15/15, IX R 25/14, IX R 15/15, IX R 25/14

Der BFH hatte in mehreren Urteilen entschieden, dass zu den Aufwendungen i.S.d. § 6 Abs. 1 Nr. 1a Satz 1 EStG unabhängig von ihrer handelsrechtlichen Einordnung sämtliche Aufwendungen für bauliche Maßnahmen gehören, die im Rahmen einer im Zusammenhang mit der Anschaffung des Gebäudes vorgenommenen Instandsetzung und Modernisierung anfallen und nicht nach Satz 2 der Vorschrift ausdrücklich ausgenommen sind. Hierzu gehören auch Kosten für angefallene Schönheitsreparaturen oder Kosten für die Herstellung der Betriebsbereitschaft.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung
  • II. Verkürzte Sachverhalte
    • 1. Sachverhalt zum Urteil IX R 22/15
    • 2. Sachverhalt zum Urteil IX R 15/15
    • 3. Sachverhalt zum Urteil IX R 25/14
  • III. Entscheidung des BFH
  • IV. Begründung der Entscheidungen
  • V. Auswirkungen auf die Praxis

Streitjahre 2008, 2009

I. Einleitung

Der BFH hatte mit Urteilen vom 14.06.2016 verschiedene