DER BETRIEB
Ad-hoc-Publizität nach der Marktmissbrauchsverordnung
– Untersuchung wesentlicher Neuerungen und deren Auswirkungen auf Emittenten –

Ad-hoc-Publizität nach der Marktmissbrauchsverordnung

– Untersuchung wesentlicher Neuerungen und deren Auswirkungen auf Emittenten –

Prof. Dr. Christoph Kumpan, LL.M. (Univ. of Chicago)

Seit dem 03.07.2016 gelten für Emittenten neue Regelungen zur Ad-hoc-Publizität am Kapitalmarkt. Diese führen u.a. zu einer Ausweitung der Ad-hoc-Publizitätspflicht auf Emittenten im Freiverkehr und zu veränderten Anforderungen an die Selbstbefreiung. Diese und weitere Neuerungen, die auch neue Fragen aufwerfen, werden in diesem Beitrag genauer untersucht und erforderliche Anpassungen herausgearbeitet.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung
  • II. Veröffentlichung von Insiderinformationen, Art. 17 Abs. 1 MAR
    • 1. Emittenten und Teilnehmer am Markt für Emissionszertifikate
      • a) Nur juristische Personen
      • b) Emittenten von Finanzinstrumenten
      • c) Erweiterung auf Freiverkehrsemittenten
      • d) Teilnehmer am Markt für Emissionszertifikate
    • 2. Insiderinformation
      • a) Präzise Informationen
      • b) Insbesondere zeitliche gestreckte Vorgänge und Zwischenschritte
      • c) Unmittelbarer Emittentenbezug
      • d) Nicht öffentlich bekannt
      • e) Eignung zur erheblichen Kursbeeinflussung
    • 3. Veröffentlichung