Geltendmachung eines Investitionsabzugsbetrags im Anschluss an eine Außenprüfung zur Kompensation von Gewinnerhöhungen
Kommentiert von StB Dennis Janz, LL.M.
BFH, Urteil vom 23.03.2016 – IV R 9/14
Der BFH hatte entschieden, dass Stpfl. einen sog. Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG auch nach durchgeführter Bp beantragen können. Die Steuervergünstigung kann danach entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung (BMF vom 20.11.2013, BStBl. I 2013 S. 1493 = VA0632117) zur Kompensation eines Steuermehrergebnisses der Außenprüfung eingesetzt werden.
Inhaltsübersicht
- I. Einleitung
- II. Verkürzter Sachverhalt
- III. Entscheidung des BFH
- IV. Begründung zur Entscheidung
- V. Auswirkungen auf die Praxis
Streitjahre 2009-2010
I. Einleitung
Der BFH hatte mit Urteil vom 23.03.2016 verschiedene Rechtsfragen rund um das Thema des sog. Investitionsabzugsbetrags und des entsprechenden Finanzierungszusammenhangs zu klären.
II. Verkürzter Sachverhalt
Die Klägerin (Kl.) und Revisionsbeklagte des Streitfalls ist eine PersGes. geführt als GbR, deren Gesellschafter zu je 50% die Eheleute A und B waren. Die Kl. erzielte aus der Haltung von