DER BETRIEB
Umsatzsteuerliche Organschaft: Zur organisatorischen Eingliederung und eigenständigen Unternehmenstätigkeit des Organträgers

Umsatzsteuerliche Organschaft: Zur organisatorischen Eingliederung und eigenständigen Unternehmenstätigkeit des Organträgers

Kommentiert von StB Dennis Janz, LL.M.

BFH, Urteil vom 12.10.2016 – XI R 30/14

Der BFH hat entschieden, dass eine organisatorische Eingliederung auch ohne Personenidentität in den Leitungsgremien des Organträgers und der Organgesellschaft gegeben sein kann, wenn nach dem Anstellungsvertrag zwischen der Organgesellschaft und ihrem nominell bestellten Geschäftsführer dieser die Weisungen der Gesellschafterversammlung sowie eines angestellten Dritten zu befolgen hat, der auf die Willensbildung der Gesellschafterversammlung einwirken kann und der zudem alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer des Organträgers ist. Eine Organschaft setzt u.a. voraus, dass der Organträger eine eigenständige Unternehmenstätigkeit ausübt.

Inhaltsübersicht

  • I. Verkürzter Sachverhalt
  • II. Entscheidung des BFH
  • III. Begründung zur Entscheidung
  • IV. Auswirkungen auf die Praxis

Streitjahr 2005

I. Verkürzter Sachverhalt

Die Klägerin ist eine GmbH, die eine Versorgung von Alten- und Pflegeheimen mit Lebensmitteln und