DER BETRIEB
Rückwirkende Bildung einer Rücklage nach § 6c EStG bei Erhöhung der Gegenleistung aus einer Grundstücksveräußerung

Rückwirkende Bildung einer Rücklage nach § 6c EStG bei Erhöhung der Gegenleistung aus einer Grundstücksveräußerung

Kommentiert von StB Dennis Janz, LL.M.

BFH, Urteil vom 10.03.2016 – IV R 41/13

Der BFH hat entschieden, dass Stpfl. eine Rücklage nach § 6c Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 6b Abs. 3 EStG rückwirkend bilden können, wenn sich der Veräußerungspreis (im Fall einer Grundstücksveräußerung) in einem späteren Vz. erhöht und dadurch erstmals ein Veräußerungsgewinn entsteht.

Inhaltsübersicht

  • I. Verkürzter Sachverhalt
  • II. Entscheidung
  • III. Auswirkungen für die Praxis

Streitjahr 2009

I. Verkürzter Sachverhalt

Die Kläger wurden im Streitjahr 2009 als Ehegatten zusammen zur ESt veranlagt. Der Kläger ist als Landwirt tätig und ermittelte zulässigerweise seinen Gewinn aus LuF durch Einnahmen-Überschussrechung nach § 4 Abs. 3 EStG.

Der Kläger schloss im Februar 2007 mit der Windpark X GmbH & Co. KG (KG) einen Nutzungsvertrag, der auf die Überlassung von Flächen durch den Kläger an die KG zur Errichtung und Betrieb einer Windenergieanlage abzielte. Nach § 13 Nr. 2 dieses Nutzungsvertrags verpflichtete sich der Kläger,