DER BETRIEB
Kürzung des Gewinns aus Gewerbebetrieb um den Hinzurechnungsbetrag nach § 10 Abs. 1 Satz 1 AStG

Kürzung des Gewinns aus Gewerbebetrieb um den Hinzurechnungsbetrag nach § 10 Abs. 1 Satz 1 AStG

BFH, Urteil vom 11.03.2015 – I R 10/14

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Entscheidungsgründe

Bei dem Hinzurechnungsbetrag nach § 10 Abs. 1 Satz 1 AStG handelt es sich um einen Teil des Gewerbeertrags eines inländischen Unternehmens, der auf eine nicht im Inland belegene Betriebsstätte entfällt. Der Gewinn des inländischen Unternehmens ist deswegen um diesen Betrag nach § 9 Nr. 3 Satz 1 GewStG 2002 zu kürzen.

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

AStG § 10 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 und 2

GewStG 2002 § 7 Satz 1, § 9 Nr. 3, 7 und 8

EStG 2002 § 20 Abs. 1 Nr. 1

AO § 12

DBA-Singapur 2004 Art. 7, 10, 24 Abs. 1 Buchst. a, b und c

Sachverhalt

Die Klägerin, eine GmbH, war im Streitjahr 2009 alleinige Gesellschafterin einer singapurischen KapGes., der A-Ltd. Letztere erzielte im Streitjahr Einkünfte aus sog. passiver Tätigkeit (Zinsen und Währungsdifferenzen) i.S.v. § 10 Abs. 2 (i.V.m. §§ 7 und 8) AStG i.H.v. 110.567 €. Dieser Betrag wurde erklärungsgemäß dem körperschaftsteuerrechtlichen Einkommen