DER BETRIEB
Steuerbefreiung für Versicherungsleistungen nicht von der Zulassung des Versicherers im Land der Leistungserbringung abhängig – Zur Auslegung des Begriffs „Versicherungsleistungen“

Steuerbefreiung für Versicherungsleistungen nicht von der Zulassung des Versicherers im Land der Leistungserbringung abhängig – Zur Auslegung des Begriffs „Versicherungsleistungen“

EuGH, Urteil vom 25.02.1999 – Rs. C-349/96

1. Ein Stpfl., der kein Versicherer ist und der im Rahmen einer Gruppenversicherung, deren Versicherungsnehmer er ist, seinen Kunden als Versicherten durch Einschalten eines Versicherers, der das versicherte Risiko übernimmt, Versicherungsschutz verschafft, tätigt einen Versicherungsschutz i. S. des Art. 13 Teil B Buchst. a der 6. EG-RL. Der Ausdruck „Versicherung“ in dieser Bestimmung umfaßt die im Anhang der RL 73/239/EWG des Rates vom 24. 7. 1973 zur Koordinierung