DER BETRIEB
Einheitlichkeit der Leistung
1. Behandlung der von einem Reiseveranstalter im Rahmen von Pauschalreisepaketen angebotenen Verpflegung von Hotelgästen im Ausland – Voraussetzung für die Anwendbarkeit des § 25 Abs. 1 Satz 1 UStG
Einheitlichkeit der Leistung

1. Behandlung der von einem Reiseveranstalter im Rahmen von Pauschalreisepaketen angebotenen Verpflegung von Hotelgästen im Ausland – Voraussetzung für die Anwendbarkeit des § 25 Abs. 1 Satz 1 UStG

BFH, Urteil vom 15.01.2009 – V R 9/06

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Entscheidungsgründe

1. Bei der Verpflegung von Hotelgästen handelt es sich um eine Nebenleistung zur Übernachtung, die als Teil der Gesamtleistung am Ort des Hotels nach § 3a Abs. 2 Nr. 1 UStG steuerbar ist.

2. Die Leistung wird auch dann am Belegenheitsort des Hotels ausgeführt, wenn es sich um Leistungen eines Reiseorganisators gegenüber anderen Unternehmern handelt.

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

UStG 1993 § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 3a Abs. 2 Nr. 1, § 25

RL 77/388/EWG Art. 2 Nr. 1, Art. 9 und 26

Sachverhalt

Die Klägerin, eine GmbH, stellt Leistungspakete zusammen, die sie an Busreiseunternehmer verkauft, die Pauschalreisen anbieten. Die Leistungspakete umfassen Übernachtungsleistungen mit Halb- oder Vollpension sowie ergänzende Leistungen, die sich z. B. auf Ausflüge und Exkursionen beziehen. Die Klägerin ging davon aus, dass es sich bei den Übernachtungs- und Verpflegungsleistungen sowie bei den ergänzenden Leistungen,