DER BETRIEB
Datenübermittlung in die USA: EU-Kommission beschließt sog. Privacy Shield

Datenübermittlung in die USA: EU-Kommission beschließt sog. Privacy Shield

Kommentiert von RA Dr. Hans Markus Wulf

Nachdem am 08.07.2016 die EU-Mitgliedstaaten über den Art. 31-Ausschuss nun doch ihre Zustimmung zum neuen Datentransferabkommen mit den USA erteilt haben, hat die EU-Kommission am 12.07.2016 das sog. „Privacy Shield“ verabschiedet. Hiernach ist es Unternehmen in der EU wieder grds. erlaubt, personenbezogene Daten auf Servern zertifizierter US-Unternehmen zu speichern.

Das vorherige, seit 2000 bestehende US-Abkommen namens „Safe Harbour“ war im Oktober 2015 vom EuGH für ungültig befunden worden, insb. aufgrund der systematischen Überwachung durch US-Regierungsstellen. Unternehmen, die sich bei Nutzung von US-Clouddiensten nach dem Urteil datenschutzrechtlich weiterhin auf das ungültige US-Abkommen gestützt hatten, wurden zuletzt von den Datenschutzbehörden ins Visier genommen und aufgefordert, sog. EU-Standardvertragsklauseln mit den US-Anbietern zu schließen, um ein angemessenes Datenschutzniveau wiederherzustellen. Erst Anfang Juni 2016 hatte