Deutsche Maßnahmen gegen Gewinnverlagerungen bzw. Gewinnkürzungen
– Informationsaustausch und Verschärfung der Dokumentationspflichten als Mittelpunkt des sog. „Anti BEPS-Umsetzungsgesetzes“ (Entwurf vom 31.05.2016) –
Dipl.-Fw. Rolf Schreiber
Hauptanliegen des Gesetzesentwurfs zum sog. „Anti-BEPS-Umsetzungsgesetz“ ist die Umsetzung der OECD-Empfehlungen zur Stärkung der Transparenz sowie die Umsetzung der EU-Amtshilferichtlinie in nationales Recht. Die praxisrelevanten Änderungen zur Anpassung der Verrechnungspreisdokumentation sowie zur Einführung eines Country-by-Country-Reportings und des EU-Amtshilfegesetzes, die sich aus diesem Gesetzentwurf ergeben, werden nachfolgend näher beleuchtet.
Inhaltsübersicht
- I. Einleitung
- 1. G20/OECD BEPS Aktionsplan
- 2. Entwicklungen auf EU-Ebene
- 3. Entwicklungen in Deutschland
- II. Geplante Änderungen der AO
- 1. Änderung bzw. Ergänzung der Verrechnungspreisdokumentationspflichten (§ 90 Abs. 3 AO-E)
- a) Local File: Sachverhalts- und Angemessenheitsdokumentation
- b) Master File: Dokumentation der weltweiten Geschäftstätigkeiten der Unternehmensgruppe und der angewandten Verrechnungspreissystematik
- c) Regelmäßige Anforderung von Local und Master File im Rahmen von Außenprüfungen
- d)
- 1. Änderung bzw. Ergänzung der Verrechnungspreisdokumentationspflichten (§ 90 Abs. 3 AO-E)