Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg
Urt. v. 12.01.2016, Az.: 19 Sa 1851/15
Anrechnung von voraussetzungslos zweimal jährlich gezahlten Sonderzahlungen (Urlaubsgeld u. Weihnachtsgeld) auf den Mindestlohn nach dem MiLoG; Änderungen der Fälligkeiten von Sonderzahlungen aufgrund einer Betriebsvereinbarung; betriebsvereinbarungsoffene Ausgestaltung des Arbeitsvertrags bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen; angemessener Nachtarbeitszuschlag iSd. § 6 Abs. 5 ArbZG und gesetzlicher Mindestlohn
In Sachen
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hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, 19. Kammer,
auf die mündliche Verhandlung vom 12. Januar 2016
durch den Vorsitzenden Richter am Landesarbeitsgericht Dr. N. als Vorsitzender
sowie die ehrenamtlichen Richter Herrn Sch. und Frau Z.
für Recht erkannt:
Tenor:
I. Auf die Berufung der Klägerin wird das am 19.08.2015 verkündete Urteil des Arbeitsgerichts Brandenburg an der Havel - 3 Ca 260/15 - teilweise abgeändert:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin
0,13 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über Basiszinssatz ab 11.02.2015
0,08 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über Basiszinssatz ab 11.03.2015
0,28 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von. 5 Prozentpunkten über Basiszinssatz ab 11.04.2015
0,08 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über Basiszinssatz ab 11.05.2015
0,05 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über Basiszinssatz ab 11.07.2015
0,03 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über