DER BETRIEB
Keine separaten Anschlüsse für Telefonie sowie Internet und E-Mail für den Betriebsrat

Keine separaten Anschlüsse für Telefonie sowie Internet und E-Mail für den Betriebsrat

Kommentiert von RA/FAArbR Jörn Kuhn

BAG, Beschluss vom 20.04.2016 – 7 ABR 50/14

Inhaltsübersicht

  • I. Sachverhalt
  • II. Entscheidung
  • III. Fazit und Praxishinweise

Der Betriebsrat ist gehalten, das im Unternehmen vorhandene Telekommunikationssystem und das IT-Netzwerk zu nutzen. Das BAG hat bestätigt, dass der Betriebsrat einen separaten Telefonanschluss und Internetzugang nicht für erforderlich halten darf, auch wenn die vorhandenen Systeme eine technische Kontrolle des Betriebsrats grds. zulassen würden.

I. Sachverhalt

Im gegenständlichen Sachverhalt machte der örtliche Betriebsrat eines Konzernunternehmens geltend, dass ein separater Telefonanschluss zur uneingeschränkten Nutzung zur Verfügung zu stellen sei und darüber hinaus die Arbeitgeberin verpflichtet sei, ihm einen eigenen Internetzugang einzurichten, der nicht über das Firmennetzwerk läuft und zugleich dem Betriebsrat und seinen Mitgliedern einen uneingeschränkten und unkontrollierten Internetzugang ermöglicht.

Das Betriebsratsbüro