Bundesfinanzhof
Beschl. v. 29.04.2004, Az.: IV B 124/02
Definition des Begriffs "Realteilung"; Einordnung der Realteilung als Betriebsaufgabe der Mitunternehmerschaft; Möglichkeit der Überführung der betreffenden Wirtschaftsgüter zum Buchwert in das andere Betriebsvermögen; Vorliegen einer Realteilung bei Überführung der Wirtschaftsgüter in das Privatvermögen
Gründe
Die Beschwerde ist nicht begründet und war deshalb zurückzuweisen.
1.
Die von den Klägern und Beschwerdeführern (Klägern) als klärungsbedürftig bezeichnete Rechtsfrage, inwieweit sich die Einfügung des § 16 Abs. 3 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 (StEntlG 1999/2000/2002) vom 24. März 1999 (BGBl I 1999, 402) auf die Berechnung des Gewinns bei einer Realteilung auswirke, ist im Streitfall nicht entscheidungserheblich. Denn eine Realteilung liegt nicht vor.
a)
Unter Realteilung ist ertragsteuerlich die Aufgabe einer Mitunternehmerschaft durch Aufteilung des Gesellschaftsvermögens unter den Mitunternehmern zu verstehen, bei der zumindest einer der bisherigen Mitunternehmer ihm bei der Aufteilung zugewiesene Wirtschaftsgüter in ein anderes Betriebsvermögen überführt. Nach allgemeinen Grundsätzen würde der Vorgang als Betriebsaufgabe der Mitunternehmerschaft anzusehen sein und damit zur Aufdeckung aller stillen Reserven im