DER BETRIEB
Ausgleichsanspruch unter Treugeberkommanditisten entsprechend § 426 Abs. 1 BGB

Ausgleichsanspruch unter Treugeberkommanditisten entsprechend § 426 Abs. 1 BGB

Kommentiert von RA Dr. Jan Schepke / RA Philipp Koch

BGH, Urteil vom 29.09.2015 – II ZR 403/13

Inhaltsübersicht

  • I. Der Fall
  • II. Die Entscheidung
  • III. Fazit

In seiner Entscheidung vom 29.09.2015 (II ZR 403/13, DB 2015 S. 2746) hat der BGH seiner Rspr. zur Stellung von Treugeberkommanditisten, wie sie bei geschlossenen Fonds üblich sind, einen weiteren Mosaikstein hinzugefügt: Tilgen Treugeberkommanditisten, die im Innenverhältnis unmittelbaren Gesellschaftern gleichgestellt sind, im Rahmen eines Sanierungskonzepts Verbindlichkeiten der Gesellschaft, ohne hierzu im Innenverhältnis zur Gesellschaft verpflichtet zu sein und ohne von der Gesellschaft den geschuldeten Aufwendungsersatz zu erlangen, können sie von denjenigen Mit-Treugebern, die keinen Beitrag zur Sanierung geleistet haben, obwohl sie für die getilgten Verbindlichkeiten genauso (mittelbar) hafteten, entsprechend § 426 Abs. 1 BGB anteiligen Ausgleich verlangen. Die Mit-Treugeber können sich nach § 242 BGB nicht darauf berufen, dass