DER BETRIEB
Vorsatzanfechtung: Zur Ratenzahlungsvereinbarung als Indiz für Zahlungseinstellung oder Zahlungsunfähigkeit des Schuldners

Vorsatzanfechtung: Zur Ratenzahlungsvereinbarung als Indiz für Zahlungseinstellung oder Zahlungsunfähigkeit des Schuldners

BGH, Beschluss vom 16.04.2015 – IX ZR 6/14

Die Bitte des Schuldners auf Abschluss einer Ratenzahlungsvereinbarung ist, wenn sie sich im Rahmen der Gepflogenheiten des Geschäftsverkehrs hält, als solche kein Indiz für eine Zahlungseinstellung oder Zahlungsunfähigkeit des Schuldners (im Anschluss an die st. Rspr., zuletzt BGH vom 10.07.2014 – IX ZR 280/13, DB 2014 S. 2217 = ZIP 2014 S. 1887, Rn. 28).

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

InsO § 133 Abs. 1

Entscheidungsgründe

Entscheidung des Revisionsgerichts nicht erforderlich
1

Die Nichtzulassungsbeschwerde ist statthaft (§ 522 Abs. 3, § 544 Abs. 1 Satz 1 ZPO) und zulässig (§ 544 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 ZPO). Sie hat jedoch keinen Erfolg. Die Rechtssache hat weder grundsätzliche Bedeutung noch erfordert die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rspr. eine Entscheidung des Revisionsgerichts (§ 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO).

2

Die von der Beschwerde angenommenen, von der Rspr. des Senats abweichenden Obersätze hat das