DER BETRIEB
Keine Zahlungsunfähigkeit bei verzögerter Zahlung oder Ratenzahlung einer einzelnen relativ geringfügigen Forderung

Keine Zahlungsunfähigkeit bei verzögerter Zahlung oder Ratenzahlung einer einzelnen relativ geringfügigen Forderung

BGH, Urteil vom 30.04.2015 – IX ZR 149/14

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Entscheidungsgründe

Zahlt der Schuldner auf eine relativ geringfügige Forderung erst aufgrund mehrerer Mahnungen nach über einem Jahr zwei Raten und tilgt die Forderung nicht vollständig, kann das Tatgericht zu dem Ergebnis gelangen, dass der Gläubiger allein hieraus nicht auf eine Zahlungseinstellung des Schuldners schließen musste.

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

InsO § 130 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 2, § 133 Abs. 1 Satz 1

ZPO § 286

Sachverhalt

Die Beklagte überlässt anderen gegen Entgelt Arbeitnehmer. Der spätere Schuldner war als Elektromeister selbstständig tätig und nahm die Dienste der Beklagten in Anspruch, die diese ihm am 22.06.2009 mit insgesamt 1.218,27 € in Rechnung stellte. Trotz einer Mahnung beglich der Schuldner die Rechnung nicht. Am 02.09.2009 übergab die Beklagte den Vorgang an ein Inkassounternehmen, das aufgrund des Auftrags gegen den Schuldner tätig wurde.

Am 21.06.2010 stellte eine gesetzliche