BGH (Zivilsachen)
Bundesgerichtshof Urt. v. 22.03.2018, Az.: VII ZR 71/17
Rechsstreit um die Vergütung für die Schaltung einer Werbeanzeige im Internet; Qualifizierung eines Vertrags über die Platzierung einer elektronischen Werbeanzeige unter einer Domain als Werkvertrag

Bundesgerichtshof
Urt. v. 22.03.2018, Az.: VII ZR 71/17

Rechsstreit um die Vergütung für die Schaltung einer Werbeanzeige im Internet; Qualifizierung eines Vertrags über die Platzierung einer elektronischen Werbeanzeige unter einer Domain als Werkvertrag

Amtlicher Leitsatz

BGB § 631

  1. a)

    Ein Vertrag über die Platzierung einer elektronischen Werbeanzeige unter einer Domain ist rechtlich als Werkvertrag zu qualifizieren.

  2. b)

    Vertragliche Regelungen, wie die Werbewirksamkeit der in Auftrag gegebenen Werbeanzeige im konkreten Fall erreicht werden kann, gehören - vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung der Vertragsparteien - nicht zum wesentlichen Inhalt eines Vertrags, der auf die Platzierung einer elektronischen Werbeanzeige unter einer konkret bezeichneten Domain gerichtet ist.

Der VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mündliche Verhandlung vom 22. März 2018 durch den Richter Dr. Kartzke und die Richterinnen Graßnack, Sacher, Borris und Dr. Brenneisen
für Recht erkannt:

Tenor:

Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Bad Kreuznach vom 1. März 2017 - 1 S 86/16 - aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.

Tatbestand

1

Die Klägerin, ein Unternehmen, das im Bereich der Werbe- und Medientechnik tätig ist, verlangt von dem Beklagten die Vergütung für die Schaltung einer Werbeanzeige im Internet.

2

Der Beklagte beauftragte die Klägerin mit schriftlichem Vertrag, unter der Domain "www.Kreisgebiet-T...de" eine Werbeanzeige der Größe 440 x 130 Pixel zu einem Nettopreis von monatlich 80 € zu platzieren. Die Klägerin hat mit der Klage eine Vergütung in Höhe von 1.142,40 € zuzüglich Zinsen und Nebenkosten geltend