Bundesfinanzhof
Bundesfinanzhof Urt. v. 07.12.2016, Az.: II R 21/14
Erbschaftsteuerpflicht hinsichtlich eines vom Erblasser nicht geltend gemachten Pflichtteilsanspruchs

Bundesfinanzhof
Urt. v. 07.12.2016, Az.: II R 21/14

Erbschaftsteuerpflicht hinsichtlich eines vom Erblasser nicht geltend gemachten Pflichtteilsanspruchs

Amtlicher Leitsatz

Ein vom Erblasser nicht geltend gemachter Pflichtteilsanspruch gehört zum Nachlass und unterliegt beim Erben der Besteuerung aufgrund Erbanfalls. Auf die Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs durch den Erben kommt es nicht an.

Tenor:

Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts München vom 3. April 2013 4 K 1973/10 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Kläger zu tragen.

Gründe

I.

1

Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist Alleinerbe nach seinem im September 2008 verstorbenen Vater (Erblasser —E—). E hatte mit seiner im April 2008 vorverstorbenen Ehefrau (EF) im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelebt und sein Erbe nach dem Tod der EF ausgeschlagen.

2

Am 16. Januar 2009 machte der Kläger den infolge der Erbausschlagung entstandenen Pflichtteilsanspruch des E am Nachlass der EF in Höhe von 400.000 € geltend.

3

Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt —FA—) setzte gegen den Kläger zuletzt mit Änderungsbescheid vom 2. Dezember 2009, ausgehend von einem steuerpflichtigen Erwerb von 2.601.072,05 €, Erbschaftsteuer in Höhe von 455.240 € auf den Todeszeitpunkt fest. Auf den hiergegen erhobenen Einspruch erhöhte das FA nach einem