Bundesfinanzhof
Bundesfinanzhof Urt. v. 04.10.2016, Az.: IX R 43/15
Ertragsteuerliche Behandlung des Veräußerungsgewinns einer Kapitalbeteiligung eines Arbeitnehmers an einem Unternehmen

Bundesfinanzhof
Urt. v. 04.10.2016, Az.: IX R 43/15

Ertragsteuerliche Behandlung des Veräußerungsgewinns einer Kapitalbeteiligung eines Arbeitnehmers an einem Unternehmen

Amtlicher Leitsatz

1. Der Veräußerungsgewinn aus einer Kapitalbeteiligung an einem Unternehmen führt nicht allein deshalb zu Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, weil die sog. "Managementbeteiligung" von einem Arbeitnehmer der Unternehmensgruppe gehalten und nur leitenden Mitarbeitern angeboten worden war.

2. Bestehende Ausschluss- oder Kündigungsrechte hinsichtlich der Kapitalbeteiligung im Falle einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses sind Ausdruck und Folge der Mitarbeiterbeteiligung und rechtfertigen für sich allein noch nicht die Annahme, dass dem Arbeitnehmer durch die Gewährung einer Möglichkeit zur Beteiligung Lohn zugewendet werden soll.

Tenor:

Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 20. Mai 2015 3 K 3253/11 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Beklagte zu tragen.

Gründe

I.

1

Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind Ehegatten, die im Streitjahr (2004) zusammen zur Einkommensteuer veranlagt wurden. Streitig ist, ob ein vom Kläger im Streitjahr erzielter Erlös aus der Veräußerung einer "Managementbeteiligung" zu seinen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes —EStG—) zählt oder ob es sich insoweit um außerhalb der Veräußerungsfrist erzielte und mithin nicht der Besteuerung unterliegende sonstige Einkünfte i.S. der §§ 22 Nr. 2, 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG handelt.

2

Der Kläger war ab 2001 —und über das Streitjahr hinaus— für verschiedene Unternehmen der A-Unternehmensgruppe im mittleren Management tätig und erzielte aus dieser Tätigkeit Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit.

3

Im Jahr 2002