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Europäischer Gerichtshof Urt. v. 15.09.2016, Az.: C-518/14
Notwendige Rechnungsangaben im Rahmen der Erbringung juristischer Dienstleistungen

Europäischer Gerichtshof
Urt. v. 15.09.2016, Az.: C-518/14

Notwendige Rechnungsangaben im Rahmen der Erbringung juristischer Dienstleistungen

In der Rechtssache C-518/14
betreffend ein Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 267 AEUV, eingereicht vom Niedersächsischen Finanzgericht (Deutschland) mit Entscheidung vom 3. Juli 2014, beim Gerichtshof eingegangen am 18. November 2014, in dem Verfahren
Senatex GmbH
gegen
Finanzamt Hannover-Nord
erlässt
DER GERICHTSHOF (Vierte Kammer)
unter Mitwirkung des Kammerpräsidenten T. von Danwitz, der Richter C. Lycourgos, E. Juhász und C. Vajda (Berichterstatter) sowie der Richterin K. Jürimäe,
Generalanwalt: Y. Bot,
Kanzler: C. Strömholm, Verwaltungsrätin,
aufgrund des schriftlichen Verfahrens und auf die mündliche Verhandlung vom 14. Januar 2016,
unter Berücksichtigung der Erklärungen
- der Senatex GmbH, vertreten durch D. Hippke und Rechtsanwalt A. Hüttl als Bevollmächtigte,
- der deutschen Regierung, vertreten durch T. Henze und K. Petersen als Bevollmächtigte,
- der Europäischen Kommission, vertreten durch M. Wasmeier und M. Owsiany-Hornung als Bevollmächtigte,
nach Anhörung der Schlussanträge des