Finanzgerichte
Finanzgericht Baden-Württemberg Urt. v. 22.04.2016, Az.: 13 K 3651/13
Anwendung der Abfärberegelung des § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG auf Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und aus Kapitalvermögen

Finanzgericht Baden-Württemberg
Urt. v. 22.04.2016, Az.: 13 K 3651/13

Anwendung der Abfärberegelung des § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG auf Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und aus Kapitalvermögen

In dem Finanzrechtsstreit
Klin
vertreten durch die Komplementärin A
- Klägerin -
prozessbevollmächtigt:
gegen
Finanzamt
- Beklagter -
wegen einheitlicher und gesonderter Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für 2011
hat der 13. Senat des Finanzgerichts Baden-Württemberg aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 22. April 2016 durch
Vorsitzenden Richter am Finanzgericht
Richterin am Finanzgericht
Richter am Landgericht
Ehrenamtliche Richter
für Recht erkannt:

Tenor:

  1. 1.

    Die Klage wird abgewiesen.

  2. 2.

    Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

  3. 3.

    Die Revision wird zugelassen.

Tatbestand

Die Klägerin ist eine vermögensverwaltende Kommanditgesellschaft, die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie aus Kapitalvermögen erzielt. Die alleinvertretungsberechtigten Komplementäre, die nicht am Kapital der Klägerin beteiligt sind, sind Eheleute, Kommanditisten sind ihre vier Kinder. Mit notariellen Verträgen vom 25. Februar 2008 und vom 28. November 2008 hatte ein Komplementär mit Wirkung ab 2008 bzw. 2009