Finanzgerichte
Finanzgericht Hessen Urt. v. 01.12.2015, Az.: 4 K 1355/13
Entnahmen; rückbezogener Umwandlungsstichtag

Finanzgericht Hessen
Urt. v. 01.12.2015, Az.: 4 K 1355/13

Entnahmen; rückbezogener Umwandlungsstichtag

Tenor:

  1. 1.

    Die Klage wird abgewiesen.

  2. 2.

    Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen.

  3. 3.

    Die Revision wird zugelassen.

Tatbestand

Die Beteiligten streiten darüber, ob bei einer rückwirkenden Einbringung eines Einzelunternehmens mit einem negativen Buchwert in eine Kapitalgesellschaft gem. § 20 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. Abs. 8 des Umwandlungssteuergesetzes in der für die Streitjahre geltenden alten Fassung vom 15.10.2002 (Bundesgesetzblatt I 2002, 4133, geändert durch Steuervergünstigungsabbaugesetz vom 16.05.2003, Bundesgesetzblatt I 2003, 660, -UmwStG 1995-) im Rückwirkungszeitraum im Einzelunternehmen getätigte Entnahmen und Einlagen für den Wertansatz des eingebrachten Betriebsvermögens zu berücksichtigen sind.

Der Kläger ist Geschäftsführer und alleiniger Anteilseigner der X - gesellschaft mbH (Beigeladene), die am 27.12.2004 gegründet und am 24.03.2005 in das Handelsregister des Amtsgerichts Stadt A eingetragen worden war. Gegenstand des Unternehmens der Beigeladenen ist die Beratung