Bundesfinanzhof
Bundesfinanzhof Urt. v. 12.05.2015, Az.: IX R 57/13
Voraussetzungen und Zulässigkeit der Verrechnung von Verlusten aus Kapitalvermögen mit positiven Einkünften aus anderen Einkunftsarten

Bundesfinanzhof
Urt. v. 12.05.2015, Az.: IX R 57/13

Voraussetzungen und Zulässigkeit der Verrechnung von Verlusten aus Kapitalvermögen mit positiven Einkünften aus anderen Einkunftsarten

Redaktioneller Leitsatz

1. Die Einziehung von Aktien im Wege der Insolvenz eines Unternehmens und deren Übertragung auf Gläubiger der Gesellschaft führt zu einem Verlust bei den Einkünften aus Kapitalvermögen.

2. Das Finanzgericht verstößt gegen das Verbot der Verrechnung von Verlusten aus Kapitalvermögen mit positiven Einkünften aus anderen Einkunftsarten, wenn es Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften mit diesen Verlusten verrechnet.

Tenor:

1. Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 23. Oktober 2013 2 K 2096/11 aufgehoben.

2. Die Klage wird abgewiesen, soweit sie sich gegen den Einkommensteuerbescheid 2009 richtet.

3. Hinsichtlich der gesonderten Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Einkommensteuer zum 31. Dezember 2009 wird die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Finanzgericht zurückverwiesen.

4. Die Entscheidung über die Kosten des Verfahrens wird dem Finanzgericht übertragen.

Gründe

1

I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) erwarb am 3. November sowie am 9. und 10. Dezember des Streitjahrs 2009 300 000 Aktien der "C Group Inc.", einer US-amerikanischen Finanzdienstleistungsgruppe (nachfolgend C) für 12.884,06 €.

2

Der C drohte im Zuge der Finanzkrise seit Juli 2009 die Insolvenz. Sie meldete am 1. November 2009 Gläubigerschutz nach Chapter 11 des amerikanischen Insolvenzrechts an. Die Verbindlichkeiten beliefen sich auf fast 65