Finanzgerichte
Finanzgericht Niedersachsen Urt. v. 26.06.2013, Az.: 7 K 10056/09
Erzielen von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung aus dem Objekt "Einkaufszentrum" in Abgrenzung zu gewerblichen Einkünften der Gewerbesteuer

Finanzgericht Niedersachsen
Urt. v. 26.06.2013, Az.: 7 K 10056/09

Erzielen von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung aus dem Objekt "Einkaufszentrum" in Abgrenzung zu gewerblichen Einkünften der Gewerbesteuer

Tatbestand

1

Streitig ist, ob die Klägerin aus dem Objekt Einkaufszentrum ... Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt hat - so die Klägerin- oder der Gewerbesteuer unterliegt - so das Finanzamt (FA) -. Hierzu streiten die Beteiligten darum, ob die Klägerin über die Vermietung hinausgehende, zu gewerblichen Einkünften führende Sonderleistungen, insbesondere im Bereich koordinierter Werbemaßnahmen und weiterer Maßnahmen erbracht hat. Für den Fall der Gewerbesteuerpflicht streiten die Beteiligten ferner um die steuerliche Behandlung der Kosten für die Erweiterung eines Regenrückhaltebeckens, im Zusammenhang mit einer Zufahrt und für die Umlegung einer Stromanlage sowie darum, ob der Klägerin die erweiterte Kürzung gemäß § 9 Nr. 1 Satz 2 Gewerbesteuergesetz (GewStG) zusteht. Hinsichtlich weiterer zunächst streitiger Punkte haben sich die Beteiligten in der mündlichen Verhandlung verständigt.

2

Die Klägerin wurde mit notariellem Vertrag vom ...19X gegründet (Nr. ... der Urkundenrolle