Bundesfinanzhof
Bundesfinanzhof Beschl. v. 29.11.1982, Az.: GrS - 1/81
Pensionsnehmer; Übertragung von Wertpapieren; Pensionsgeschäft; Steuerfreiheit; Mißbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten

Bundesfinanzhof
Beschl. v. 29.11.1982, Az.: GrS - 1/81

Pensionsnehmer; Übertragung von Wertpapieren; Pensionsgeschäft; Steuerfreiheit; Mißbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten

Amtlicher Leitsatz

Der Pensionsnehmer, auf den im Wege eines echten Pensionsgeschäftes Wertpapiere der in § 3 a EStG genannten Art entgeltlich übertragen worden sind, kann die Steuerfreiheit nach § 3 a EStG in Anspruch nehmen, wenn nicht im Einzelfall ein Mißbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten vorliegt.

Tatbestand:

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I. Sachverhalt, Anrufungsbeschluß des IV. Senats und Stellungnahme der Beteiligten

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1. Der IV. Senat des Bundesfinanzhofs -- BFH -- (der vorlegende Senat) hat mit Beschluß vom 26. Mai 1981 IV R 153/75 (BFHE 133, 525, BStBl II 1981, 733 [BFH 26.05.1981 - IV R 153/75], jeweils nur Leitsätze) nach § 11 Abs. 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO) und mit Beschluß vom 26. August 1982 hilfsweise nach § 11 Abs. 4 FGO dem Großen Senat folgende Rechtsfragen zur Entscheidung vorgelegt:

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1. Sind Wertpapiere, die im Rahmen eines sog. "echten" Pensionsgeschäftes übertragen werden, als Vermögensgegenstände des Pensionsgebers oder des Pensionsnehmers zu bilanzieren?

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2. Kann der Pensionsnehmer, auf den im Wege eines "echten" Pensionsgeschäftes Wertpapiere der in § 3 a des Einkommensteuergesetzes (EStG) genannten Art übertragen worden sind, die Steuerfreiheit nach § 3 a EStG in Anspruch nehmen?

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II. Der Revision, über die der IV. Senat zu entscheiden hat, liegt folgender Sachverhalt zugrunde:

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1.