Bundesfinanzhof
Bundesfinanzhof Urt. v. 17.03.1987, Az.: VIII R 293/82
KG; Gründung; Gewinnverteilungsabrede; Verlustverteilungsabrede; Eintretende Kommanditisten; Gleichstellung von Kommanditisten; Anteil am Verlust der KG; Betriebliche Veranlassung; Abdeckung von Verlustanteilen

Bundesfinanzhof
Urt. v. 17.03.1987, Az.: VIII R 293/82

KG; Gründung; Gewinnverteilungsabrede; Verlustverteilungsabrede; Eintretende Kommanditisten; Gleichstellung von Kommanditisten; Anteil am Verlust der KG; Betriebliche Veranlassung; Abdeckung von Verlustanteilen

Amtlicher Leitsatz

Wird bei der Gründung einer KG vereinbart, daß für die ersten beiden Geschäftsjahre die Gewinn- und Verlustverteilung in der Weise erfolgen soll, daß sämtliche in diesen beiden Geschäftsjahren eintretenden Kommanditisten gleichzustellen sind, und erhalten demzufolge die erst im zweiten Geschäftsjahr der KG beigetretenen Kommanditisten einen höheren Anteil am Verlust der KG, als die bereits im ersten Geschäftsjahr beigetretenen, so ist dies steuerlich anzuerkennen, wenn eine solche Gewinn- und Verlustverteilungsabrede betrieblich veranlaßt ist und der nach dem Beitritt eines jeden Kommanditisten im Geschäftsjahr erwirtschaftete Verlust hoch genug ist, um die diesen Kommanditisten zugerechneten Verlustanteile abzudecken.

Tatbestand:

1

Die Klägerin und Revisionsbeklagte zu 39 ist eine Bereederungs-GmbH & Co. KG (KG). Sie wurde 1974 von der Komplementär-GmbH und zwei Kommanditisten gegründet. Außerdem war ein atypischer stiller Gesellschafter beteiligt. In den Jahren 1974 und 1975 traten der KG weitere Kommanditisten bei, und zwar in dem Jahr 1975 die Kläger und Revisionsbeklagten zu 1 bis 38 (Kläger zu 1 bis 38).

2

Der Gewinn der KG war nach Abzug einiger Vorabgewinne aufgrund der im Gesellschaftsvertrag (§ 9 Abs. 4) getroffenen Vereinbarung nach den Kapitalfestkonten der Gesellschafter zu verteilen. Eine Sondergewinnverteilung war für die Geschäftsjahre 1974 und 1975 in § 9 Abs. 6 des Gesellschaftsvertrages vereinbart worden. Danach sollte die Gewinn- bzw. Verlustverteilung für diese beiden Jahre so gestaltet werden, "daß sämtliche in 1974 und 1975 eingetretenen Kommanditisten gleichgestellt sind".

3

Im Oktober 1974 erwarb die KG ein Motorschiff. Sie übernahm das Schiff im Dezember 1974 und bereedert es