Europäischer Gerichtshof
Urt. v. 28.02.2013, Az.: C-425/11
„Urteil des Gerichtshofs (Dritte Kammer) vom 28. Februar 2013. Katja Ettwein gegen Finanzamt Konstanz. Vorabentscheidungsersuchen des Finanzgerichts Baden-Württemberg. Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit – Gleichbehandlung – Selbständige Grenzgänger – Staatsangehörige eines Mitgliedstaats der Union – Erzielung von Einkünften aus Erwerbstätigkeit in diesem Mitgliedstaat – Verlegung des Wohnsitzes in die Schweiz – Versagung einer steuerlichen Vergünstigung in diesem Mitgliedstaat wegen Verlegung des Wohnsitzes. Rechtssache C-425/11.“
Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit; Gleichbehandlung; Selbständige Grenzgänger; Staatsangehörige eines Mitgliedstaats der Union; Erzielung von Einkünften aus Erwerbstätigkeit in diesem Mitgliedstaat; Verlegung des Wohnsitzes in die Schweiz; Versagung einer steuerlichen Vergünstigung in diesem Mitgliedstaat wegen Verlegung des Wohnsitzes
Prozessführer
Katja Ettwein
Prozessgegner
Finanzamt Konstanz
Sonstige Beteiligte
Juhász
Jääskinen
Urteil des Gerichtshofs (Dritte Kammer) vom 28. Februar 2013 Urteil des Gerichtshofs (Dritte Kammer) vom 28. Februar 2013.#Katja Ettwein gegen Finanzamt Konstanz.#Vorabentscheidungsersuchen des Finanzgerichts Baden-Württemberg.#Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit – Gleichbehandlung – Selbständige Grenzgänger – Staatsangehörige eines Mitgliedstaats der Union – Erzielung von Einkünften aus Erwerbstätigkeit in diesem Mitgliedstaat – Verlegung des Wohnsitzes in die Schweiz – Versagung einer steuerlichen Vergünstigung in diesem Mitgliedstaat wegen Verlegung des Wohnsitzes.#Rechtssache C-425/11.
Tenor:
Aus diesen Gründen hat der Gerichtshof (Dritte Kammer) für Recht erkannt:
Art. 1 Buchst. a des zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits geschlossenen Abkommens über die