Bundesverfassungsgericht
Bundesverfassungsgericht Beschl. v. 15.01.2008, Az.: 1 BvL 2/04
Verfassungsmäßigkeit der Streichung von § 12 Abs. 2 S. 4 Umwandlungssteuergesetz 1995 (UmwStG 1995) i.d.F. bis zur Änderung durch Art. 3 Nr. 4a des Gesetzes zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform; Zulässigkeit einer konkreten Normenkontrolle im Hinblick auf den Inhalt einer Norm in Form der "Streichung" einer bestimmten Vorschrift als Prüfungsgegenstand; Anforderungen an die Darlegung einer Entscheidungserheblichkeit der zu einer Normenkontrolle vorgelegten Norm durch das Vorlagegericht; Verfassungsrechtliche Kompetenzen des Vermittlungsausschusses im Hinblick auf seine Beschlussempfehlungen im Verfahren zum Erlass des Gesetzes zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform; Zulässigkeit der Aufnahme einer nicht Gegenstand von Meinungsverschiedenheiten zwischen Bundestag und Bundesrat bildenden Bestimmung in einen Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses; Anforderungen an die Evidenz eines Verfahrensverstoßes als Voraussetzung für eine Nichtigkeit einer mit höherrangigem Recht unvereinbaren Norm

Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 15.01.2008, Az.: 1 BvL 2/04

Verfassungsmäßigkeit der Streichung von § 12 Abs. 2 S. 4 Umwandlungssteuergesetz 1995 (UmwStG 1995) i.d.F. bis zur Änderung durch Art. 3 Nr. 4a des Gesetzes zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform; Zulässigkeit einer konkreten Normenkontrolle im Hinblick auf den Inhalt einer Norm in Form der "Streichung" einer bestimmten Vorschrift als Prüfungsgegenstand; Anforderungen an die Darlegung einer Entscheidungserheblichkeit der zu einer Normenkontrolle vorgelegten Norm durch das Vorlagegericht; Verfassungsrechtliche Kompetenzen des Vermittlungsausschusses im Hinblick auf seine Beschlussempfehlungen im Verfahren zum Erlass des Gesetzes zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform; Zulässigkeit der Aufnahme einer nicht Gegenstand von Meinungsverschiedenheiten zwischen Bundestag und Bundesrat bildenden Bestimmung in einen Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses; Anforderungen an die Evidenz eines Verfahrensverstoßes als Voraussetzung für eine Nichtigkeit einer mit höherrangigem Recht unvereinbaren Norm

Amtlicher Leitsatz

Zu den Grenzen der Kompetenz des Vermittlungsausschusses

(im Anschluss an BVerfGE 101, 297)

In dem Verfahren
...
hat das Bundesverfassungsgericht - Zweiter Senat -
unter Mitwirkung der Richterinnen und Richter Vizepräsident Hassemer, Broß, Osterloh, Di Fabio, Mellinghoff, Lübbe-Wolff, Gerhardt, Landau
am 15. Januar 2008
beschlossen:

Tenor:

Artikel 3 Nummer 4 Buchstabe a des Gesetzes zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform vom 29. Oktober 1997 (Bundesgesetzblatt I Seite 2590) ist mit dem Grundgesetz unvereinbar, bleibt aber gültig.

Gründe

A.

1

Das Normenkontrollverfahren betrifft die Frage nach den verfassungsrechtlichen Grenzen für Beschlussempfehlungen des Vermittlungsausschusses im Zusammenhang mit der Aufhebung des § 12 Abs. 2 Satz 4 Umwandlungssteuergesetz 1995 (UmwStG 1995) durch Art. 3 Nr. 4 Buchstabe a des Gesetzes zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform vom 29. Oktober 1997.

I.

2

1.

Das Umwandlungssteuergesetz 1995 wurde als Art. 1 des Gesetzes zur Änderung des Umwandlungssteuerrechts vom 28. Oktober 1994 (BGBl. I S. 3267) verkündet und trat am 1. Januar 1995 in