Bundesfinanzhof
Bundesfinanzhof Urt. v. 29.05.2008, Az.: IX R 77/06
Veräußerung von GmbH-Anteilen an eine von den Gesellschaftern der GmbH neu gegründete und beteiligungsidentische GmbH; Auswirkungen der Nutzung einer günstigeren Steuergestaltung

Bundesfinanzhof
Urt. v. 29.05.2008, Az.: IX R 77/06

Veräußerung von GmbH-Anteilen an eine von den Gesellschaftern der GmbH neu gegründete und beteiligungsidentische GmbH; Auswirkungen der Nutzung einer günstigeren Steuergestaltung

Amtlicher Leitsatz

Die Veräußerung von GmbH-Anteilen an eine von den Gesellschaftern der GmbH neu gegründete, beteiligungsidentische GmbH ist nicht deshalb rechtsmissbräuchlich i.S. des § 42 AO, weil die Anteile zu einem Zeitpunkt veräußert wurden, als die Veräußerung noch nicht dem Halbeinkünfteverfahren unterlag, oder weil sich die Tätigkeit der neu gegründeten GmbH auf das Halten der veräußerten Anteile beschränkte.

Gründe

1

I.

Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) wurden als Eheleute im Streitjahr 2001 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt.

2

Der Kläger, die Klägerin und die Mutter des Klägers waren an der X-GmbH zu 41%, zu 35% und zu 24% beteiligt. Am 13. Dezember 2001 errichteten sie die Y-GmbH --die am 11. Januar 2002 in das Handelsregister eingetragen wurde-- und übernahmen entsprechend ihrer Beteiligung an der X-GmbH Stammeinlagen in Höhe von 41%, 35% und 24% des Stammkapitals der Y-GmbH. Am gleichen Tag veräußerten sie mit Wirkung zum 28. Dezember 2001 ihre Anteile an der X-GmbH zu einem Kaufpreis von insgesamt 50 000 DM an die Y-GmbH; der Kaufpreis stand ihnen im Verhältnis ihrer Beteiligung an der X-GmbH zu.

3

In ihrer Einkommensteuerklärung für das Streitjahr 2001 machten die Kläger einen Veräußerungsverlust des Klägers i.S. des § 17 Abs. 1 und Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) geltend. Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt --FA--) berücksichtigte den Veräußerungsverlust