DER BETRIEB
GrESt bei Share Deals
– Geplante Änderungen nach dem RefE: Zeitliche Anwendungsregelungen –

GrESt bei Share Deals

– Geplante Änderungen nach dem RefE: Zeitliche Anwendungsregelungen –

StB Dr. Thomas Wagner

Am 08.05.2019 wurde der RefE eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom Bundesfinanzministerium veröffentlicht. Darin sind auch geplante Änderungen bei der Besteuerung von Share Deals im Rahmen der GrESt enthalten. Die vorgeschlagenen Änderungen entsprechen den Erwartungen nach diversen Verkündungen infolge von (Länder-)Finanzministerkonferenzen. Die Änderungen sollen für Erwerbsvorgänge ab dem 01.01.2020 anwendbar sein, wobei das derzeit geltende Recht unter diversen Übergangsregelungen parallel anwendbar bleibt. Hiermit sollen im Kern Gestaltungen vermieden werden, unter denen Stpfl. bereits vorhandene Anteile von mindestens 90% ohne Anfall von GrESt aufstocken können.

Inhaltsübersicht

  • I. Übersicht über die nachfolgend behandelten Themen
  • II. Einordnung der Referentenentwürfe in den Diskussionskontext
  • III. Zeitliche Anwendungsvorschriften
    • 1. Grundregel: Anwendung auf Erwerbsvorgänge