DER BETRIEB
Cum/Ex-Gestaltung bzw. Dividendenstripping über eine gGmbH

Cum/Ex-Gestaltung bzw. Dividendenstripping über eine gGmbH

Kommentiert von RiFG Sascha Amann

FG Hessen, Beschluss vom 17.08.2018 – 4 V 1131/17

Schließt eine nach ihrer Satzung gemeinnützig tätige GmbH vor dem Hauptversammlungstag (HV-Tag) mit derselben Vertragspartei sowohl (zunächst) Aktienankaufgeschäfte im Volumen von mehreren Mrd. € als auch Aktienrückverkaufgeschäfte über dieselben erst nach den HV-Tagen zu liefernden Aktien ab und erzielt sie daraus im Saldo einen Gewinn von wenigen T€, kann gleichwohl die Anerkennung der Gemeinnützigkeit zu versagen sein und der vergleichsweise geringe Gesamtgewinn sich steuerrechtlich zusammensetzen aus erheblich höheren, nach § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 4 EStG i.V.m. § 8b Abs. 4 KStG steuerpflichtigen Dividendenkompensationszahlungen aus den Ankaufgeschäften einerseits und einem fast gleich hohen, gem. § 8b Abs. 3 Satz 3 KStG steuerlich aber nicht abzugsfähigen Verlust aus den Verkaufgeschäften anderseits.

Inhaltsübersicht

  • I. Hintergrund und vom FG mitgeteilter Sachverhalt
  • II. Entscheidung des FG
    • 1.