DER BETRIEB
Kein Nachweis eines niedrigeren Grundstückswerts durch den Bilanzansatz oder durch Ableitung aus dem Kaufpreis für einen Gesellschaftsanteil

Kein Nachweis eines niedrigeren Grundstückswerts durch den Bilanzansatz oder durch Ableitung aus dem Kaufpreis für einen Gesellschaftsanteil

BFH, Urteil vom 25.04.2018 – II R 47/15

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen

1. Für den Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts eines zum Vermögen einer Gesellschaft gehörenden Grundstücks reicht der Wertansatz des Grundstücks in der Bilanz der Gesellschaft nicht aus.

2. Der Nachweis eines niedrigeren Grundstückswerts kann regelmäßig auch nicht durch Ableitung aus dem Kaufpreis für einen Gesellschaftsanteil geführt werden.

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

BewG § 99 Abs. 1 Nr. 1, § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 5 Satz 1, § 157 Abs. 1-3, § 181 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 6, § 182 Abs. 3 Nr. 2, § 198

GrEStG § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3

Sachverhalt

Der Kläger war zusammen mit K zu je 50% an einer GbR beteiligt. Im Gesamthandsvermögen der GbR befand sich ein vermietetes Grundstück.

Das bebaute Grundstück war in der Bilanz der GbR zum 31.12.2010 einschließlich der Betriebsvorrichtungen mit 2.810.254,90 € aktiviert. Als weitere Aktiva waren u.a. die Betriebs- und Geschäftsausstattung mit ca. 39