Umqualifizierung einer Spende in eine vGA bei besonderem Näheverhältnis zwischen Empfänger und Gesellschafter der spendenden Gesellschaft
Kommentiert von RA/VRiFG a.D. Thomas Müller
FG Köln, Urteil vom 21.03.2018 – 10 K 2146/16
Die Klägerin spendete in erheblichem Umfang von ihr gekaufte Kunstwerke an eine von ihren beherrschenden Gesellschaftern gegründete Stiftung. Das FG sah hierin eine vGA an die Gesellschafter und versagte den Spendenabzug bei der KapGes.
Inhaltsübersicht
- I. Sachverhalt
- II. Entschiedene Rechtsfragen
- III. Bedeutung für die Praxis
Streitjahre 2011-2013
DB 41/2018 S. 2467I. Sachverhalt
An der Klägerin, einer GmbH, waren die Eheleute D zu 80% beteiligt. Die Eheleute gründeten im Jahr 2009 eine Stiftung, deren Zweck die Förderung von Kunst und Kultur ist. Neben den Eheleuten spendete die KapGes. von ihr erworbene Kunstwerke im Wert von jährlich zwischen 134.000 € und 337.000 € an die Stiftung und machte für diese Aufwendungen den Betriebsausgaben- bzw. Spendenabzug geltend. Sowohl das FA als auch das FG versagten den Spendenabzug.
II. Entschiedene Rechtsfragen
Das Gesetz enthalte, so die Besprechungsentscheidung,