Keine Abfärbung bei Verlusten
BFH, Urteil vom 12.04.2018 – IV R 5/15
Inhaltsübersicht
- Sachverhalt
- Aus den Gründen
Negative Einkünfte aus einer gewerblichen Tätigkeit führen nicht zur Umqualifizierung der vermögensverwaltenden Einkünfte einer GbR.
Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)
EStG § 15 Abs. 3 Nr. 1 Hs. 1
FGO § 40 Abs. 2, § 118 Abs. 2
GewStG 1984 § 2 Abs. 2 Nr. 1
Sachverhalt
Die Klägerin ist im Jahr 1999 als GbR durch einen Formwechsel aus der X-GmbH hervorgegangen. An ihr sind zu jew. 50% B und S beteiligt. B und S sind in gleicher Weise zu je 50% an der IM-GbR sowie an der B&S-GmbH beteiligt.
Die Tätigkeit der Klägerin beschränkt sich auf die Überlassung von Wohn- und Geschäftsräumen. Der Geschäftszweck der IM-GbR besteht im Knüpfen von Geschäftskontakten und dem Verwalten von Häusern; sie erzielte Einnahmen i.H.v. jährlich 2.400 € aus der Vermietung von Büroausstattung an die B&S-GmbH. Gegenstand der B&S-GmbH ist der gewerbliche An- und Verkauf von bebauten Grundstücken.
Die Klägerin war Eigentümerin zweier