DER BETRIEB
AdV: Verfassungsmäßigkeit der Höhe von Nachzahlungszinsen i.S.v. § 233a i.V.m. § 238 AO – Strukturelles und verfestigtes Niedrigzinsniveau

AdV: Verfassungsmäßigkeit der Höhe von Nachzahlungszinsen i.S.v. § 233a i.V.m. § 238 AO – Strukturelles und verfestigtes Niedrigzinsniveau

BFH, Beschluss vom 25.04.2018 – IX B 21/18

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen

Bei der im Aussetzungsverfahren nach § 69 Abs. 3 FGO gebotenen summarischen Prüfung begegnet die in § 238 Abs. 1 Satz 1 AO geregelte Höhe von Nachzahlungszinsen von 0,5% für jeden vollen Monat jedenfalls ab dem Verzinsungszeitraum 2015 schwerwiegenden verfassungsrechtlichen Zweifeln.

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

GG Art. 3 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3, Art. 100 Abs. 1 Satz 1

AO § 152 Abs. 5, § 233a, § 238

EGAO Art. 97 § 8 Abs. 4 Satz 1

FGO § 69 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3

EStG § 4 Abs. 5b, § 12 Nr. 3

KStG § 10 Nr. 2

BGB § 247

HGB § 253 Abs. 2

KAG BY Art. 13 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. b Doppelbuchst. dd

HGBEG Art. 75 Abs. 6 und 7

Sachverhalt

Die Antragsteller werden als Eheleute zusammen zur ESt veranlagt. In ihrem ESt-Bescheid für das Jahr 2009 vom 15.06.2011 wurde die ESt auf 159.139 € festgesetzt. Im Anschluss an eine Außenprüfung erließ das FA unter dem Datum vom 13.11.2017 einen auf § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO