AdV: Verfassungsmäßigkeit der Höhe von Nachzahlungszinsen i.S.v. § 233a i.V.m. § 238 AO – Strukturelles und verfestigtes Niedrigzinsniveau
BFH, Beschluss vom 25.04.2018 – IX B 21/18
Inhaltsübersicht
- Sachverhalt
- Aus den Gründen
Bei der im Aussetzungsverfahren nach § 69 Abs. 3 FGO gebotenen summarischen Prüfung begegnet die in § 238 Abs. 1 Satz 1 AO geregelte Höhe von Nachzahlungszinsen von 0,5% für jeden vollen Monat jedenfalls ab dem Verzinsungszeitraum 2015 schwerwiegenden verfassungsrechtlichen Zweifeln.
Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)
GG Art. 3 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3, Art. 100 Abs. 1 Satz 1
AO § 152 Abs. 5, § 233a, § 238
EGAO Art. 97 § 8 Abs. 4 Satz 1
FGO § 69 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3
EStG § 4 Abs. 5b, § 12 Nr. 3
KStG § 10 Nr. 2
BGB § 247
HGB § 253 Abs. 2
KAG BY Art. 13 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. b Doppelbuchst. dd
HGBEG Art. 75 Abs. 6 und 7
Sachverhalt
Die Antragsteller werden als Eheleute zusammen zur ESt veranlagt. In ihrem ESt-Bescheid für das Jahr 2009 vom 15.06.2011 wurde die ESt auf 159.139 € festgesetzt. Im Anschluss an eine Außenprüfung erließ das FA unter dem Datum vom 13.11.2017 einen auf § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO