DER BETRIEB
Zum Vorsteuerabzug bei Auflösung eines langfristigen Pachtvertrags gegen Entgelt und nachfolgender steuerfreier Grundstücksveräußerung
Vorsteuerabzug – Entgeltlicher Verzicht auf Rechtsposition – Steuerpflichtige Verpachtungstätigkeit – Direkter und unmittelbarer Zusammenhang – Steuerfreie Grundstücksveräußerung

Zum Vorsteuerabzug bei Auflösung eines langfristigen Pachtvertrags gegen Entgelt und nachfolgender steuerfreier Grundstücksveräußerung

Vorsteuerabzug – Entgeltlicher Verzicht auf Rechtsposition – Steuerpflichtige Verpachtungstätigkeit – Direkter und unmittelbarer Zusammenhang – Steuerfreie Grundstücksveräußerung

BFH, Urteil vom 13.12.2017 – XI R 3/16

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen

Der Verpächter ist bei vorzeitiger Auflösung einer steuerpflichtigen Verpachtung zum Abzug der ihm vom Pächter in Rechnung gestellten Steuer für dessen entgeltlichen Verzicht auf die Rechte aus einem langfristigen Pacht‐

DB 18/2018 S. 1062>>

vertrag jedenfalls dann berechtigt, wenn die vorzeitige Auflösung zu einem Zeitpunkt erfolgt, in dem das Pachtverhältnis noch besteht und eine beabsichtigte (steuerfreie) Grundstücksveräußerung noch nicht festgestellt werden kann.

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

UStG § 1 Abs. 1 (Satz 1) Nr. 1, § 2 Abs. 1, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1, § 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1

MwStSystRL Art. 168 Buchst. a

Sachverhalt

Der Kläger war im Jahr 2011 (Streitjahr) Eigentümer des Grundstücks in X, Y-Straße ... (Grundstück), das er bis März 2020 steuerpflichtig an die A (Pächterin) verpachtet hatte. Diese hatte das Grundstück an Frau B (Unterpächterin) unterverpachtet.

Am 04.03.2011 schloss