DER BETRIEB
Keine ErbSt-Befreiung für Anspruch auf Eigentumsverschaffung eines Familienheims
Familienheim – Eigentumsverschaffung eines Familienheims

Keine ErbSt-Befreiung für Anspruch auf Eigentumsverschaffung eines Familienheims

Familienheim – Eigentumsverschaffung eines Familienheims

BFH, Urteil vom 29.11.2017 – II R 14/16

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen

1. Der von Todes wegen erfolgte Erwerb eines Anspruchs auf Verschaffung des Eigentums an einem Familienheim durch den überlebenden Ehegatten ist nicht von der ErbSt befreit.

2. Die Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 4b Satz 1 ErbStG setzt voraus, dass der verstorbene Ehegatte zivilrechtlicher Eigentümer oder Miteigentümer des Familienheims war und der überlebende Ehegatte das zivilrechtliche Eigentum oder Miteigentum an dem Familienheim von Todes wegen erwirbt.

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

BGB § 873, § 925

ErbStG § 13 Abs. 1 Nr. 4b Satz 1

Sachverhalt

Die verstorbene Ehefrau (Erblasserin E) des Klägers hatte im März 2007 von einem Bauträger eine noch zu errichtende Eigentumswohnung (ETW) erworben. Im Grundbuch war eine Auflassungsvormerkung zu ihren Gunsten eingetragen worden. Im Dezember 2008 zog E mit ihrer Familie in die nun fertiggestellte Wohnung ein. E hatte Anfang Juli 2009 testamentarisch