DER BETRIEB
Veräußerung eines unentgeltlich bestellten Erbbaurechts kein privates Veräußerungsgeschäft

Veräußerung eines unentgeltlich bestellten Erbbaurechts kein privates Veräußerungsgeschäft

BFH, Urteil vom 08.11.2017 – IX R 25/15

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen

1. Erbbauzinsen sind keine Anschaffungskosten i.S.d. § 255 Abs. 1 HGB für den Erwerb des Erbbaurechts, sondern Entgelt für die Nutzung des erbbaurechtsbelasteten Grundstücks.

2. Die „Anschaffung“ eines Erbbaurechts i.S.d. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG setzt voraus, dass das Recht im Zeitpunkt der Übertragung bereits bestellt war und der Inhaber des bestehenden Rechts dieses auf den Erwerber entgeltlich überträgt.

3. Zwischen einem unbebauten Grundstück und einem nachfolgend für dieses Grundstück unentgeltlich bestellten Erbbaurecht besteht keine – auch keine partielle – Identität i.S. der Rspr. zum Erfordernis der Nämlichkeit von angeschafftem und innerhalb der Haltefrist veräußertem Wirtschaftsgut.

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

EStG § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 23 Abs. 1 Satz 3

ErbbauRG § 11

Sachverhalt

Streitig ist, ob die Klägerin mit der Veräußerung eines Erbbaurechts – einschließlich eines von ihr